Bachelorstudiengang "Anglistik" (Hauptfach)

B.A. "Anglistik" im Überblick

Bitte beachten Sie auch die studiengangsübergreifenden Informationen (Vor dem Studium | Im Studium | Nach dem Studium) und die Informationen zum Studiengang und zu möglichen Nebenfächern auf den zentralen Seiten der LMU.

Studienplatzbewerbung und Zulassung
(1a) Fristgerechte Bewerbung zum und Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV)
(1b) ggf. Bewerbung beim International Office (für internationale Studierende)
(2) Immatrikulation an der LMU (unter Vorlage des positiven Eignungsbescheids)
Regelstudienzeit
6 Semester
Höchststudiendauer
9 Semester
Wichtig: Die Bachelorarbeit muss spätestens am Ende des 8. Fachsemesters bestanden sein.
Abschluss
Bachelor of Arts (B.A.)

Wahlpflichtmodule im B.A. "Anglistik"

Wahlpflichtmodule sind Module, die Ihnen Schwerpunktsetzungen im Studium ermöglichen. Nach bestimmten Regeln können Sie hier zwischen mehreren Optionen auswählen.

Diese Regeln sind nicht für alle WPs bzw. Gruppen von WPs gleich.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht über die WP-Module und Auswahlregelungen im Bachelorstudiengang Anglistik. Bitte beachten Sie auch die Informationen in der Checkliste und der Prüfungs- und Studienordnung und die allgemeinen Informationen zu Wahlpflichtmodulen.

WP-GruppeArt der Auswahlwichtig!
WP 1/WP 2Wahl eines kompletten ModulsVoraussetzung für WP 28
(Bachelorarbeit und -kolloquium in Sprachwissenschaft)
WP 3/WP 4Wahl eines kompletten Moduls
WP 5/WP 6Wahl eines kompletten ModulsVoraussetzung für WP 29
(Bachelorarbeit und -kolloquium in Literaturwissenschaft)
WP 7/WP 8Wahl eines kompletten Moduls
WP 9/WP 10Wahl eines kompletten Moduls
WP 13/WP 14Wahl eines kompletten ModulsLegt den Fachbereich des Abschlussmoduls fest:
WP 13 Sprachwissenschaft
WP 14 Literaturwissenschaft
WP 15/WP 16Wahl eines kompletten Moduls
WP 19/WP 20Wahl eines kompletten Moduls
WP 21/WP 22Wahl eines kompletten Moduls
WP 28/WP 29Wahl eines kompletten ModulsAbschlussmodul (Bachelorarbeit und -kolloquium):
WP 28 Sprachwissenschaft
WP 29 Literaturwissenschaft
WP 11/WP 12/WP 17/
WP 18/WP 23–27
Wahl von 5 kompletten Modulen

Mehrteilige Module im B.A. "Anglistik"

Die in der folgenden Tabelle gelisteten Module bestehen aus mehreren Modulteilen mit zugehörigen Lehrveranstaltungen, die in einer gemeinsamen Modulprüfung geprüft werden.

Für diese Module gilt:

  • Beide Teilveranstaltungen müssen zwingend im gleichen Semester belegt und besucht werden.
  • Die Prüfungsanmeldung erfolgt für die Gesamt-Modulprüfung bei den in der Tabelle genannten Prüferinnen und Prüfern.

ModulModulteilePrüfungsanmeldung bei...Prüfungsnr.
P 1P 1.1 und P 1.2Kursleitung von P 1.1
(Einführung in die Sprachwissenschaft)
10199
P 2P 2.1 und P 2.2Kursleitung von P 2.1
(Einführung in die Literaturwissenschaft)
10299
P 3P 3.1 und P 3.2wahlweise bei Frau Dr. Kotzor oder Herrn Jacob-Flynn (Zentralklausur)10399
P 4P 4.1 und P 4.2Kursleitung von P 4.2
(Lektürekurs Sprachwissenschaft)
10499
P 5P 5.1 und P 5.2Kursleitung von P 5.2
(Lektürekurs Literaturwissenschaft)
10599
WP 1WP 1.1 und WP 1.2Kursleitung von WP 1.1
(Seminar Sprachwissenschaft: Form and Structure)
20199
WP 2WP 2.1 und WP 2.2Kursleitung von WP 2.1
(Seminar Sprachwissenschaft: Function and Use)
20299
WP 5WP 5.1 und WP 5.2Kursleitung von WP 5.1
(Seminar Literaturwissenschaft: bis ca. 1800)
20599
WP 6WP 6.1 und WP 6.2Kursleitung von WP 6.1
(Seminar Literaturwissenschaft: ab ca. 1800)
20699
WP 13WP 13.1 und WP 13.2Kursleitung von WP 13.1
(Fortgeschrittenenseminar Sprachwissenschaft)
21399
WP 14WP 14.1 und WP 14.2Kursleitung von WP 14.1
(Fortgeschrittenenseminar Literaturwissenschaft)
21499

Prüfungen: spezifische Regelungen im B.A. "Anglistik"

Bitte beachten Sie auch die für alle anglistischen Studiengänge geltenden Regelungen.

Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) dient einer ersten und frühzeitigen Orientierung darüber, ob man den Anforderungen des Bachelorstudiengangs voraussichtlich gewachsen ist.

Im Bachelorstudiengang "Anglistik" (PStO 2019) umfasst die GOP die folgenden Module:

  • P 1 Grundlagen- und Orientierungsmodul Sprachwissenschaft (= P 1.1 Einführung in die Sprachwissenschaft und P 1.2 Vorlesung Sprachwissenschaft 1)
  • P 2 Grundlagen- und Orientierungsmodul Literaturwissenschaft (= P 2.1 Einführung in die Literaturwissenschaft und P 2.2 Vorlesung Literaturwissenschaft 1)

Diese Module bzw. alle vier zugehörigen Lehrveranstaltungen müssen im ersten Fachsemester belegt und besucht werden und die Prüfungen für das komplette Modul P 1 und das komplette Modul P 2 müssen am Ende des 1. Semesters erstmalig abgelegt werden. Alle zur GOP gehörigen Prüfungen müssen spätestens am Ende des 2. Fachsemesters bestanden sein, sonst gilt der Studiengang als nicht bestanden.

Laut §11(6) der PStO für den Bachelorstudiengang Anglistik (2019) gibt es zusätzlich zur einmaligen Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen beim Erstversuch noch einen freien Prüfungsversuch. Dieser steht Studierenden nur unter bestimmten Voraussetzungen zu (für rechtlich verbindliche Informationen konsultieren Sie bitte die Prüfungs- und Studienordnung). Diese sind:

  • Die Prüfung wird nach ununterbrochenem Fachstudium innerhalb der Regelstudienzeit erstmalig abgelegt.
  • Die Prüfung (Erstversuch) wurde tatsächlich abgelegt; d.h. Sie haben an der Prüfung teilgenommen bzw. die erforderliche Prüfungsleistung (Hausarbeit, etc.) tatsächlich fristgerecht eingereicht; wenn man nicht antritt oder nichts abgibt, verfällt der freie Prüfungsversuch.

Für die GOP-Module (P 1 und P 2) und für die Bachelorarbeit (WP 28.1 und WP 29.1) gibt es keinen freien Prüfungsversuch

Im Rahmen des freien Prüfungsversuchs abgelegte Modulprüfungen, Modulteilprüfungen oder Teilleistungen können zur Notenverbesserung einmal im nächstmöglichen regulären Termin wiederholt werden, wobei das jeweils bessere Ergebnis zählt.

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit (+ Bachelorkolloquium) in Sprachwissenschaft (WP 28) setzt ein bestandenes Modul WP 1 oder WP 2 voraus

Die Anmeldung zur Bachelorarbeit (+ Bachelorkolloquium) in Literaturwissenschaft (WP 29) setzt ein bestandenes Modul WP 5 oder WP 6 voraus

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Informationen zu Zulassungsvoraussetzungen zwischen Modulen.

Anmeldung zur Bachelorarbeit und zum Bachelorkolloquium

Die Bachelorarbeit kann in Sprachwissenschaft (Modul WP 28) oder in Literaturwissenschaft (Modul WP 29) angefertigt werden.

Die Wahl des Fachbereichs legt man bereits mit der Wahl des Profilmoduls fest ("Spezialisierung Sprachwissenschaft" durch Wahl von WP 13 Profilmodul Sprachwissenschaft; "Spezialisierung Literaturwissenschaft" durch Wahl von WP 14 Profilmodul Literaturwissenschaft).

Bei regulärem Studienverlauf wird die Bachelorarbeit im 6. Fachsemester angefertigt. Es ist auch möglich, die Arbeit erst im 7. Fachsemester zu schreiben. Sie muss zwingend am Ende des 8. Fachsemesters bestanden sein.

Das Anmeldeprocedere für die Bachelorarbeit ist anders als das für alle anderen Prüfungsleistungen und findet zu einem eigenen Anmeldezeitraum mit einem Anmeldeformular statt. Die rechts hinterlegte Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigt Ihnen den genauen Ablauf der Anmeldung.

Zum Bachelorkolloquium melden Sie sich ganz regulär in der Belegphase an. Hier ist außerdem eine reguläre Prüfungsanmeldung im Prüfungsanmeldezeitraum nötig.

Infos zur Bachelorarbeit

Das (genaue) Thema wird durch die Betreuerin bzw. den Betreuer gestellt. Sie können (und sollen) aber im Vorfeld der Anmeldung Themenwünsche äußern.

Einen Überblick über in der Vergangenheit betreute Themen und/oder Themen, für die sich einzelne Betreuerinnen oder Betreuer interessieren, finden Sie auf den Personenseiten der Betreuerinnen und Betreuer.

Die Bachelorarbeit soll 10.500–13.000 Wörter umfassen.

Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis und Anhang werden nicht mitgezählt.

Die Bearbeitungszeit beträgt 13 Wochen.

Es gibt einen festen Abgabetermin, der relativ zum 1. Tag des Anmeldezeitraums berechnet wird. Dieser gilt für alle, unabhängig davon, wann genau Sie sich in der Anmeldewoche angemeldet haben.

Es ist nicht möglich, sich ohne Angabe von Gründen wieder von der Bachelorarbeit abzumelden.

Ein Rücktritt oder eine Bearbeitungszeitverlängerung sind aber möglich, wenn man während des Bearbeitungszeitraums erkrankt oder aus anderen nicht selbst zu vertretenden Gründen nicht arbeiten kann. Rücktritte und Bearbeitungszeitverlängerungen können ausschließlich über das PAGS gegen Vorlage entsprechender Nachweise beantragt werden.

Grundsätzlich gilt:

  • bitte melden Sie sich in solchen Fällen so frühzeitig wie möglich bei der zuständigen Sachbearbeiterin im PAGS
  • wenn der Zeitraum der Erkrankung (oder anderweitigen Verhinderung) weniger als die Hälfte der Bearbeitungszeit umfasst, kann eine Verlängerung der Bearbeitungszeit beantragt werden; wenn der Zeitraum mehr als die Hälfte der Bearbeitungszeit umfasst, dann kann ein Rücktritt beantragt werden.

Die Bachelorarbeit kann bei Nichtbestehen einmal wiederholt werden. Diese Wiederholung muss im unmittelbar folgenden Semester (also zum nächstmöglichen Prüfungstermin) erfolgen.

Die Wiederholung kann von der gleichen oder einer anderen Person betreut und geprüft werden als der Erstversuch. Die Modulwahl (WP 28 oder WP 29) ist irreversibel. Es muss ein anderes Thema gestellt werden als beim Erstversuch.